NEWS: Der Energiekostenzuschuss für NPOs kann ab Montag beantragt werden

Der Energiekostenzuschuss für NPOs kann ab Montag beantragt werden! Gerade rechtzeitig, denn die vergangenen Krisenjahre haben uns im doppelten Sinn einiges an Energie gekostet: Man denke an den unermüdlichen und schwierigen Einsatz während Covid, an das hartnäckige Engagement für unsere Anliegen oder die unzähligen Freiwilligenstunden im Rahmen der Ukrainehilfe und die vielfältigen Aktivitäten unserer Vereine…

Darüber hinaus ist eine beispiellose Teuerungswelle auch über gemeinnützige Organisationen und Vereine geschwappt, die sich nicht nur, aber insbesondere, aus erhöhten Preisen für Strom, Gas, Benzin, Fernwärme etc. ergaben. Unternehmerisch tätige Organisationen haben angesichts des hohen Zeitdrucks durch den rechtlichen Beihilferahmen der EU den Energiekostenzuschuss bereits im Herbst beantragen müssen. Aufgrund des Deckels von 500.000 Euro pro Organisation im Energiekostenzuschuss für NPOs haben wir jetzt mehr Zeit in der Antragsphase.

Was im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgipfels im Mai 2023 zwischen der Bundesregierung und Vertreter:innen des gemeinnützigen Sektors verhandelt und kurz darauf im Parlament beschlossen wurde, steht jetzt vor der Umsetzung.

Die Regierung hat heute verkündet, dass NPOs ab kommenden Montag, 22. Jänner, den Energiekostenzuschuss beantragen können und die wichtigsten Infos auch gleich zusammengefasst:

ANTRAGSBERECHTIGT
Gemeinnützige und kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.

  • Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch dann, wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will.
  • Unternehmerisch tätige Organisationen bzw. unternehmerisch tätige Teile von Organisationen waren beim EKZ für Unternehmen bzw. bei der Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen antragsberechtigt.

FÖRDERSUMME
Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

  • Geförderte Energiearten: Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl, sofern Verbrauch auf eigenen Namen und eigene Rechnung des Antragstellers.
  • Vermeidung von Doppelförderungen: Bereits erhaltene Förderungen für dieselben Kosten werden in Abzug gebracht.
  • Mindestförderung: 800 Euro (pro Förderperiode), Maximalförderung: 500.000 Euro (kumuliert für 2022 und 2023).
  • Gesamtvolumen: bis zu 140 Mio. Euro (abzüglich Abwicklungskosten).

ABWICKLUNG durch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH – Förderbank des Bundes).

ANTRAGSFRISTEN

  • Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
  • Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.

Die Bundesregierung hat umfangreiche FAQs ausgearbeitet und auch eine eigene Website eingerichtet: www.ekz-npo.at

Darüber hinaus werden wir als Bündnis ein Info-Webinar abhalten, über das wir euch in Kürze informieren werden.

Schön, dass wir euch in diesen Zeiten positive Nachrichten übermitteln können!
Wir halten euch jedenfalls auf dem Laufenden. Liebe Grüße,
Stefan Wallner

 


24. Jänner 2024: GEMEINNÜTZIGKEIT UND STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON SPENDEN: Die wichtigsten Infos zur Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit zusammengefasst von Barbara Fahringer-Postl und Stefan Schury (BDO).  Infos und Anmeldung.

21. Februar 2024: VEREINSORGANISATION KOMPAKT – Organe, Statuten, Versammlung etc. im Überblick: Organe, Statuten, Versammlung, Gemeinnützigkeit etc. im Überblick mit Stefanie Schlögl und Markus Eckhart. Infos und Anmeldung.

6. März 2024: HAFTUNG IM VEREIN: Wer haftet im Verein? Vereinsrechtsexperte Thomas Höhne gibt Auskunft! Infos und Anmeldung

13. März 2024: MEDIENRECHT FÜR NPOs: Expertin Maria Windhager über Herausforderungen im NPO-Bereich: Von Klagsrisko, Fake News und Co. Infos und Anmeldung.

20. März 2024: GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE VEREINE – die Einnahmen- und Ausgabenrechnung: Die Grundlagen der Buchführung mit Fokus auf Einnahmen- und Ausgabenrechnung zusammengefasst. Infos und Anmeldung.

17. April 2024: ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE von Beschäftigungsformen im gemeinnützigen Sektor: Beschäftigungsformen im gemeinnützigen Sektor: Ehrenamt, Teilzeit, Werkvertrag, Dienstvertrag etc. mit Valentina Bier, Expertin bei LeitnerLeitner/Leitner Law. Infos und Anmeldung.

24. April 2024: GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG FÜR GROSSE VEREINE – Bilanz & Gewinn- und Verlustrechnung: Grundlagen der Buchführung für mittlere und große Vereine mit Fokus auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Infos und Anmeldung.

15. Mai 2024: NPO PLUS: Planungs- und Controllingtools für Vereine und NPOs: Das NPO-Plus, für alle die ihren Verein bzw. ihre Organisation fit für die Zukunft machen wollen! Infos und Anmeldung.

 


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