Mi, 06.11.2024 15:30 - 18:00

Möglichkeiten und arbeitsrechtliche Aspekte im gemeinnützigen Bereich

BESCHÄFTIGUNGSFORMEN (ausgebucht/Warteliste)


Ehrenamt, Teilzeit, Volontariat, Werkvertrag, Dienstvertrag etc. – es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Personen in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen engagieren können. Doch wie gehe ich als Vereinsfunktionär:in damit um? Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es? Wie melde ich Personal an und was muss ich bei der Entlohnung beachten? Das Webinar fasst mögliche Optionen zusammen und weist auf die wichtigsten Stolperfallen hin.

 

Unsere Vortragende Valentina Bier ist als Juristin bei Leitner Law Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Personalagenden verantwortlich. Sie beschäftigt sich dabei auch mit arbeitsrechtlichen Aspekten in gemeinnützigen Organisationen und widmet sich daher in diesem Webinar folgenden Themen:

  • VERTRAGSARTEN: Abgrenzung Arbeitsvertrag – Werkvertrag – Freier Dienstvertrag – Volontariat – Praktikum
  • FREIWILLIG: Freiwilligenarbeit, Ehrenamt, Freiwilligenpauschale
  • VERTRÄGE: Inhalte und Ausgestaltung
  • ENTLOHNUNG: Varianten, Anspruch auf Mindestgehalt, Stolperfalle Unterentlohnung im Zusammenhang mit KV
  • VERSTÖSSE: Verwaltungsstrafrecht und Haftungsfragen, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

 

TEILNAHMEINFOS

Zielgruppe: Alle, die mehr über arbeitsrechtliche Grundlagen im gemeinnützigen Sektor wissen wollen.

Teilnahme: € 85,- | 50 % Ermäßigung für Mitarbeiter:innen von Landesorganisationen eines österreichweiten Dachverbandes, der Bündnis-Mitglied ist | kostenlos für Bündnis-Mitglieder

Max. Teilnehmende: 30 Personen

Noch Fragen?: Meldet euch unter events(at)gemeinnuetzig.at.

Diese Veranstaltung ist ausgebucht. Bei Interesse setzen wir Sie auf die Warteliste, um Sie darüber zu informieren, wenn Plätze frei werden oder es einen Zusatztermin gibt. Schicken Sie dafür ein E-Mail mit Betreff „Warteliste Beschäftigungsformen“ an events@gemeinnuetzig.at

 

 

Unterstützt aus Mitteln des Sozialministeriums gem. § 23 ARR 2014 (BGBI. II Nr- 208/2014)