Mi., 11.11.2026 15:00 - 18:00

Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine

DIE EINNAHMEN- UND AUSGABENRECHNUNG


Ihr seid für die Finanzen eines Vereins verantwortlich oder plant gerade eine Vereinsgründung? Dann gehören grundlegende Kenntnisse der Buchführung – insbesondere der Einnahmen- und Ausgabenrechnung – zu den wichtigsten Werkzeugen für eure tägliche Arbeit. Ganz gleich, ob ihr euch erstmals mit dem Thema beschäftigt, bereits über Erfahrung verfügt und euer Wissen auffrischen möchtet oder konkrete Fragen aus der Praxis mitbringt: Dieses Webinar bietet wertvolle Orientierung und praxisnahe Unterstützung.

 

Die beiden Vortragenden Stefanie Schlögl und Markus Eckhart von strg+V sind langjährige Partner des Bündnis für Gemeinnützigkeit und Expert:innen für Finanzen und Controlling in Vereinen und NGOs. Im Webinar „Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine – Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung“ vermitteln sie praxisnahes Wissen zu den wichtigsten Themen und beantworten eure Fragen.

Im Fokus stehen unter anderem folgende Inhalte:

  • Buchführung: Die wichtigsten Grundlagen für kleine Vereine
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung: Erstellung, Aufbau und Analyse
  • Rechnungsprüfung: Worauf es ankommt und wie ihr euch gut vorbereitet
  • Individuelle Fragestellungen: Raum für eure Fragen und Anliegen aus der Praxis

 

 

TEILNAHME-INFOS

Zielgruppe: Alle, die sich praxisbezogenes Wissen in Bezug auf Vereine aneignen wollen und insbesondere mehr über die Einnahmen- und Ausgabenrechnung wissen möchten. Vor allem empfehlenswert für Funktionär:innen, (ehrenamtliche) Rechnungsprüfer:innen und jene, die in nächster Zeit einen Verein gründen wollen.

Teilnahme: € 85,- | 50 % Ermäßigung für Mitarbeitende von Landesorganisationen eines österreichweiten Dachverbandes, der im Bündnis-Vorstand vertreten ist | kostenlos für Bündnis-Mitglieder

Max. Teilnehmende: 35 Personen

Noch Fragen?: Meldet euch unter events(at)gemeinnuetzig.at

 

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Unterstützt aus Mitteln des Sozialministeriums gem. § 23 ARR 2014 (BGBI. II Nr- 208/2014)