Mi, 14.12.2022 16:00 - 18:00

→ ANMELDEN & INFORMIERT BLEIBEN

Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen ist eine Unterstützungsmöglichkeit bei steigenden Energiepreisen, die auch gemeinnützige Organisationen in Anspruch nehmen können.

Um den Weg zu diesem neuen Zuschuss zu erleichtern, lädt das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT zur Videokonferenz am 14. Dezember.
Dort werden die brennendsten Fragen von „Wie wird der Zuschuss berechnet?“ bis „Was ist mit ‚unternehmerisch‘ gemeint?“ von Expert:innen der zuständigen Stellen beantwortet.
Auch für individuelle Fragen wird es Zeit geben.

Videokonferenz: Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige

Wer hat Anspruch und worauf ist bei der Antragstellung zu achten?

Mittwoch, den 14.12.2022
von 16 – 18 Uhr
via Zoom – Sie erhalten den Link nach Anmeldung

Es informieren:

  • Dr. Stefan Buchinger, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW): Nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen für die praktische Ausgestaltung des EKZ.
  • Simon Pumberger, MSc, austria wirtschaftsservice (aws): Worauf ist bei der Antragstellung zu achten?
  • Dr. Verena Trenkwalder, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und
  • Dr. Karin Kovacs, KPMG: Wie können die unternehmerischen von den nicht-unternehmerischen Bereichen meines gemeinnützigen Vereins / meiner gemeinnützigen Stiftung zuverlässig abgegrenzt werden? Aufgabe und Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen bei der Antragstellung

Moderation:

  • DI Franz Neunteufl, BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT

Melden Sie sich an, um an der Videokonferenz teilzunehmen und/oder laufend über Neuerungen zum Thema Teuerungsausgleich informiert zu werden.

→ ANMELDEN & INFORMIERT BLEIBEN

 

Damit wir die Interessen gemeinnütziger Organisationen gegenüber der Politik und Verwaltung zielgerichtet vertreten können, laden wir Sie zu einer kurzen Befragung zum Thema Teuerung und Energiekostenzuschuss ein (max. 5 Minuten).
Sie helfen uns damit auch, uns optiomal auf Ihren Bedarf und Ihre Fragen bei der Videokonferenz einzustellen können.

→ BEFRAGUNG: Wie betrifft mich der Energiekostenzuschuss?

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