GEFORDERT: Bessere Bedingungen für den Einsatz Gemeinnütziger

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Als BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben wir es geschafft im Regierungsprogramm viele langjährige Forderungen des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen zu verankern. Die letzten Jahre waren allerdings geprägt von Krisenmanagement. Die massive Teuerung ist zusätzlich eine neue Herausforderung für gemeinnützige Organisationen. Die Politik ist gefordert.

Es ist jetzt an der Zeit, verlässliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und dem gemeinnützigen Sektor zu etablieren. Im Dialog können wir den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen gut durch die Teuerungskrise bringen und die offenen Punkte im Regierungsprogramm noch im Jahr 2023 umzusetzen!

 

Gute Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert die Umsetzung, der im Regierungsprogramm zugesicherten Verbesserungen für gemeinnützige und Freiwilligen Organisationen. Insbesondere:

  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle Bereiche der Gemeinnützigkeit (Bildung, Erwachsenbildung, Gemeinnützige Körperschaften des Sports, Menschenrechte, UNHCR sowie Förderung der Demokratie, Tierschutzes, Zivilschutz, Denkmalschutz) und Entbürokratisierung des Verfahrens.
  • Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und für gemeinnützige Organisationen vereinfachen.
  • Stärkung des Freiwilligenengagements durch Aufwertung, Auf- und Ausbau der Service- und Koordinierungsleistungen und von Freiwilligenzentren, Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahres, Einheitlichen Versicherungsschutz für Freiwillige (finanziert aus öffentlichen Mitteln) und Verankerung des Freiwilligenbonus in EStG und SVG.
  • Langfristige, valorisierte Förderungen (Verwaltung vereinfachen, Inflation abgelten, Langfristige Sicherheit und Planbarkeit erhöhen)
  • Informationsfreiheitsgesetz (Der Zugang zu Information ist wesentliche Grundlage für die Anwaltschaftliche Tätigkeit von NGOs und auch für ihre Watchdog-Funktion)

 

Teuerung trifft Gemeinnützige hart

Die Inflation hat im Jahr 2022 Rekordhöhen erreicht und wird auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau bleiben. Die Energiepreise sind zudem weit über dem Verbraucherpreisindex. In vielen Fällen war die Bewältigung der Energiekosten bereits 2022 ein wesentliches Problem. Für 2023 ist davon auszugehen, dass sich die Energiekosten im Vergleich zu 2021 nahezu verdreifacht haben werden. Steigerungen von 200 % sind gerade für NPOs existenzgefährdend.

Die umgesetzten bzw. geplanten Regelungen zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung weisen eine schmerzhafte Lücke auf. Unternehmen, unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Organisationen, sowie Privathaushalte werden von den Regelungen umfasst. Nur jene gemeinnützigen Organisationen, die fast ausschließlich von Spenden und freiwilliger Arbeit leben oder an bestehende oft mehrjährige, öffentliche, nicht valorisierte Fördervereinbarungen gebunden sind, erhalten keine Unterstützung. Von dieser Ungerechtigkeit sind auch viele Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT betroffen.

Es kann nicht sein, dass alle Unternehmen und alle privaten Haushalte diese wichtige Unterstützung angesichts der dramatischen Steigerung der Energiekosten erhalten und wesentliche Teile des gemeinnützigen Sektors werden außen vorgelassen

Wir fordern, dass alle gemeinnützigen Organisationen (etwa durch die Übernahme der Definitionen des Corona-NPO-Unterstützungsfonds) in die Förderrichtlinien des Energiekostenzuschusses aufgenommen werden!

 

Die Pandemie und andere Krisen haben in der Krisenbewältigung zu einer engeren Zusammenarbeit geführt. Das gemeinsame Anpacken war gerade in der Pandemie (Testen, Impfen, Krankentransporte, Pflege, soziale Unterstützung) oder in der Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges (humanitäre Hilfe, Unterbringung von Flüchtlingen, Teuerung und beschleunigte Energiewende) auch buchstäblich notwendig.

Diese Entschlossenheit und dieser Kooperationswille ist auch jetzt in der Energie- und Teuerungskrise notwendig!