NEWS: Weihnachtspaket für Spender:innen stärkt ab 2024 gemeinnützige Organisationen

Das erste Weihnachtspaket liegt unterm Baum, denn heute wurde das Gemeinnützigkeitsreformgesetz im Parlament beschlossen!

Das bedeutet einen Meilenstein an Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, von denen 45.000 Vereine und rund 2,1 Mio. Spender:innen profitieren. Vor allem rund um die Spendenabsetzbarkeit bringt das neue Gesetz, das am 1.1.2024 in Kraft tritt, weitreichende Verbesserungen, für die seit mehr als 15 Jahren gekämpft wurde:
Tierschutz, Bildung, Menschenrechte, Sport und Kultur können erstmals Absetzbarkeit beantragen und neue Organisationen müssen nur mehr zwölf Monate nach ihrer Gründung mit der Erstantragstellung warten.
Für kleine Organisationen, die für ihre allgemeine Finanzgebarung nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sind, reicht ein/e Steuerberater:in für die Beantragung. Sie brauchen keine teurere Wirtschaftsprüfung mehr, um die Absetzbarkeit zu erhalten.
Die mögliche pauschale Aufwandsentschädigung für Freiwillige in Höhe von 1.000 EUR bzw. 3.000 EUR jährlich wird rechtlich abgesichert und Gebühren für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für Ehrenamtliche entfallen.
Bei den Aberkennungsbestimmungen, laut denen Organisationen ihre Spendenabsetzbarkeit verlieren können, schafft die nach der Begutachtung hineinverhandelte aufschiebende Wirkung mehr Rechtssicherheit. Solange ein solches Beschwerdeverfahren läuft, behält die Organisation also die Absetzbarkeit, was für die Zukunft einen Schutz der Organisation vor etwaiger Behördenwillkür, bis unabhängige Gerichte entscheiden, bedeutet. Bisher gab es diese aufschiebende Wirkung im Falle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder der Spendenabsetzbarkeit durch die Finanzbehörden übrigens nicht.
Dennoch braucht es auch in Zukunft gerade bei einer etwaigen Aberkennung höchste Sorgsamkeit und eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit in der Vollziehung. Mit dem Finanzministerium (BMF) wurde daher in den Verhandlungen eine laufende Evaluierung vereinbart – konkret im Rahmen des gesetzlich verankerten Spendenarbeitskreises im BMF, in dem unter anderem der Fundraising Verband Austria und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als Dachverbände vertreten sind.

Der heutige Beschluss des Paketes ist ein großer Wurf für den gesamten Sektor und das Ergebnis jahrelangen Engagements zahlreicher Akteur:innen aus dem gemeinnützigen Bereich. Danke an alle, die sich dafür eingesetzt haben! Wir werden im Jänner übrigens ein Webinar zum Thema Gemeinnützigkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Spenden veranstalten, an dem alle Interessierten kostenlos teilnehmen können. Der Termin wird in Kürze bekannt gegeben, bis dahin könnt ihr unter folgendem Link die heutige Bündnis-Presseaussendung zum Beschluss nachlesen: https://www.gemeinnuetzig.at/wp-content/uploads/2023/12/20231214_pa_gemeinnuetzigkeitspaket_web.pdf

Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Tag unser erstes Jahr als Bündnis für Gemeinnützigkeit einen erfreulichen Höhepunkt erreicht hat. Auf diesem Wege bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit und blicken motiviert in ein ereignisreiches Jahr 2024!

Alles Gute,
euer Stefan

PS: In Kürze schicken wir ein Save the Date mit den ersten Terminen unserer Frühjahrs-Webinare aus. Wer in unseren Webinar-Newsletter aufgenommen werden möchte, schickt bitte ein E-Mail an: events@gemeinnuetzig.at

 

 


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