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UPDATE: Aktuelle Infos zum Gemeinnützigkeitspaket
NewsZu den aufgeworfenen Punkten:
Bewertung der im Gesetzespaket vorgesehenen „Strafbestimmungen“
Bereits jetzt können wiederholte schwerwiegende oder fortgesetzte Verstöße gegen die Rechtsordnung zum Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden oder zur Auflösung eines Vereines durch die Vereinsbehörde führen. Bereits nach der geltenden Rechtslage kann die Gemeinnützigkeit von der Steuerbehörde aberkannt werden, wenn wesentliche Mittel für nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Hier gibt es in der Praxis immer wieder Fälle.
Bewertung der fehlenden aufschiebenden Wirkung
Zum Schluss noch ein Blick auf die wichtigen Punkte, die sich durch das Paket positiv verändern werden:
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Alles Liebe,
Stefan Wallner
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NEWS: Energiekostenzuschuss II – Voranmeldefrist bis 2.11. für unternehmerische Bereiche der gemeinnützigen Organisationen
NewsJETZT: Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen für ihre unternehmerisch tätigen Bereiche über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II (EKZ 2) bis 02.11.2023 voranmelden.
Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der darauffolgende Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Alle Infos und FAQs findet ihr hier.
Es sind jene gemeinnützigen Vereine oder sonstigen gemeinnützigen Rechtsträger antragsberechtigt, die Unternehmer im Sinne des UStG sind bzw. hinsichtlich ihrer unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetriebe nicht der Liebhabereivermutung unterliegen. In der Regel ist das jedenfalls der Fall, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.
DEMNÄCHST: Der ergänzende „Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen“ (NPO-EKZ) befindet sich noch in Ausarbeitung. Analog zum EKZ für Unternehmen werden im NPO-EKZ Energiemehrkosten in den Jahren 2022 und 2023 teilweise gefördert. Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab November/Dezember möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Wir werden dazu informieren, sobald die Richtlinien vorliegen.
DAS HEISST: Eine Organisation (Rechtsträger) kann jeweils hinsichtlich ihrer unternehmerischen Teile im EKZ 2 und hinsichtlich ihrer nicht-unternehmerischen Teile (Liebhabereibetriebe) im NPO-EKZ antragsberechtigt sein. Damit unterscheidet sich der NPO-EKZ in Bezug auf die antragsberechtigten Organisationen vom NPO-Unterstützungsfonds.
Gemeinnützige und kirchliche Organisationen sollten daher unbedingt jetzt prüfen, ob sie auf Grund ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des UStG im EKZ für Unternehmen antragsberechtigt sind, um die Voranmeldefrist nicht zu versäumen.
Eine zuverlässige Aussage ist nur bei einer Einzelfallbetrachtung möglich. Hierfür bitte die Steuerberater:in kontaktieren.
Mit lieben Grüßen,
Stefan Wallner
WEBINARE: Recht, Steuern und Finanzen in NPOs und Vereinen
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NEWS Gemeinnützigkeitspaket: Meilenstein für den Dritten Sektor Österreichs
NewsDas geduldige Bohren harter Bretter war erfolgreich und es gibt einen echten Durchbruch: Das umfassendste Gemeinnützigkeitspaket der österreichischen Geschichte geht heute in Begutachtung!
Wir feiern somit einen wahren Meilenstein für den Dritten Sektor, denn konkret bedeutet das ab 2024:
Besonders erfreulich ist, dass allen Spendenden für Bildung, Kultur, Sport, Tierschutz, Demokratie und Menschenrechte nun gleichwertige Steuervorteile für ihren Beitrag zum Gemeinwohl ermöglicht werden. Das ist das Ergebnis eines langen, intensiven Verhandlungsprozesses unter äußerst professioneller und offener Federführung des Finanzministeriums.
Wir werden euch unseren Begutachtungstext vorab zukommen lassen. Den Gesetzentwurf, um auch selbst Stellungnehmen zu können, findet ihr unter: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/299
Um alle Details zu klären, organisieren wir sobald klar ist, welche Änderungen nach der Begutachtungsphase noch erfolgen, ein Webinar. Schon jetzt findet ihr alle Informationen zusammengefasst in unserer gemeinsamen PRÄSENTATION und der heutigen Presseaussendung mit dem Fundraising Verband Austria. An dieser Stelle auch Danke für die wunderbare Zusammenarbeit mit Günther Lutschinger im speziellen und allen Bündnisvorständ:innen, die in Sachen Gemeinnützigkeitspaket gelaufen sind!
Auch in Zukunft werden wir eine starke Stimme benötigen, um die Rahmenbedingungen für den Dritten Sektor weiter zu verbessern und uns langfristig für ein gutes Leben für alle Menschen in Österreich einzusetzen – zum Glück wird diese Stimme schon jetzt immer lauter: Wir freuen uns über acht neue Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen und verschiedenster Größe. Willkommen Viva con Agua – Leben mit Wasser, NPO Frauennetzwerk, Elektromobilität Neulengbach, ICARUS – Internationales Zentrum für Archivforschung, KLEINE STADT FARM – Verein zur Förderung des Gemeinwohls, CONCORDIA Sozialprojekte Österreich, FSJ – Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste und ASBÖ – Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.
Schön, dass ihr dabei seid! Wir freuen uns darauf, noch viele weitere Meilensteine mit euch zu feiern.
Bis bald,
euer Stefan
NEUE MITGLIEDER: Acht Organisationen sind neu dabei!
Wir freuen uns über acht neue Mitglieder, mit denen wir in Zukunft #gemeinsamwirksamer sein werden:
Willkommen im Bündnis für Gemeinnützigkeit!
WEBINARE: Recht, Steuern und Finanzen in NPOs und Vereinen
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NEWS: Geschafft: gemeinnützig ist gleich steuerlich absetzbar
NewsDer Endspurt vor der politischen Sommerpause war sehr erfolgreich. Der gesetzliche Rahmen für unseren Energiekostenzuschuss wird in dieser letzten Sitzungswoche im Nationalrat beschlossen und vor allem:
Es ist da! Nämlich das Gemeinnützigkeitspaket, das heute früh im Ministerrat beschlossen wurde und das im Kern eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Organisationen bringt. Expliziter Dank auch auf diesem Wege für die intensive (ja, auch zeitlich extensive) Zusammenarbeit mit den Beamt:innen und dem Kabinett des BMF. Es ist großartig, dass wir gemeinsam die „große Lösung“ schaffen werden.
Das Ergebnis ist ein riesiger Meilenstein für den wir lange gemeinsam gekämpft haben. Es ist ein Zeichen unseres solidarischen Einsatzes für- und miteinander in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Gemeinnützigkeit und vor allem: Es ist eine Motivation für uns alle und für unsere gemeinsame Zukunft. Die Erfahrung zeigt, dass das Paket zu noch mehr Spendenbereitschaft führen wird und das wiederum stärkt unsere Freiwilligenarbeit und unsere Wirksamkeit. So können wir weiterhin gemeinsam in allen Feldern der Zivilgesellschaft wirken, wenn wir gebraucht werden.
Die Ausweitung stärkt insbesondere bisher nicht berücksichtige Vereine und Organisationen etwa aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Menschenrechte, Demokratieentwicklung und Tierschutz. Das war hoch an der Zeit. Jetzt ist eine Gleichwertigkeit aller gemeinnützigen Spendenzwecke sicher gestellt.
Mit der Ausweitung geht auch eine Verfahrenserleichterung sowie eine Vereinfachung der Abwicklung einher. Das wird insbesondere für neue und kleine Vereine finanziell vorteilhaft sein. Eine Begünstigung soll bereits nach einem Jahr beantragt werden können. Jährlich wird dann nur eine Meldung zur automatischen Verlängerung notwendig sein, für die man wiederum eine Bestätigung durch den/die Steuerberater:in benötigt. Eine Wirtschaftsprüfung bleibt ab € 1 Mio. notwendig.
Jetzt gehen es um die Detailverhandlungen zum Gesetz. Sobald wir genaue Details nennen können, informieren wir euch. Hoffentlich mit Ende August wird die Begutachtung kommen, entsprechend erwarten wir, dass das Gesetz im Herbst durch den Nationalrat geht und das Packerl unter dem Christbaum liegen wird.
Wir alle können stolz sein und uns gemeinsam freuen! Denn mit dem Energiekostenzuschuss sowie Teilen des Freiwilligengesetzes und der Stärkung der Rettungs- und Zivilschutzorganisationen wird hier das bedeutendste Reformpaket für den Sektor in den letzten Jahrzehnten auf den Weg geschickt.
Also: Ab in den Sommer und lasst es euch gut gehen!
Weiterlesen:
WEBINARE: Die Webinartermine für Herbst sind online
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NEWS: Zeit für Bildung: Die Herbst-Webinare sind online
NewsWir widmen uns heute Talenten und Fähigkeiten, persönlichen Leidenschaften und individuellen Charakteren. Denn sie machen den gemeinnützigen Sektor zu dem, was er ist!
Und als Bündnis ist es neben der Vertretung unserer gemeinsamen Interessen auch unsere Aufgabe, engagierte Personen in genau diesen persönlichen Fähigkeiten und Leidenschaften zu stärken. Wie wir das tun? Dazu kommen wir gleich. Davor darf ich kurz die Gelegenheit nutzen, meinen eigenen Charakter ein wenig vorzustellen, denn ich bin recht neu im Bündnis: Judith Mehofer. Meine Talente liegen insbesondere in der Kommunikation, wo ich bereits das Agenturleben, aber auch den privatwirtschaftlichen Bereich und zuletzt beim European Forum Alpbach die NGO-Arbeit kennengelernt habe. Nun freut es mich, seit zwei Monaten im Bündnis für Gemeinnützigkeit in den Bereichen Kommunikation, europäische Vernetzung und Veranstaltungen zu wirken.
Apropos Veranstaltung. Jetzt aber zum eigentlichen Grund dieses Newsletters, nämlich den neuen Weiterbildungsangeboten des Bündnis. Es freut uns, euch mitteilen zu können, dass das Webinar-Programm für den Herbst 2023 online ist! Das ist wiederum vor allem für jene interessant, die sattelfest im Vereinsrecht werden wollen, ihre Fähigkeiten im Umgang mit Finanzzahlen stärken möchten, eine Leidenschaft für Steuern haben oder die aufgrund ihres Charakters ohnehin alles interessiert, was mit dem Thema Gemeinnützigkeit zu tun hat. Werft jedenfalls einen Blick auf unser Programm! Am besten möglichst schnell, die Plätze sind nämlich begrenzt.
Auf eine gute Zusammenarbeit! Eure,
Judith Mehofer
PS: Empfehlt die Webinare gerne weiter oder informiert uns über eure Webinar-Ideen für das nächste Jahr, denn ihr wisst ja: gemeinsam sind wir wirksamer.
WEBINAR RECHT: Wer haftet im Verein? | 4. Oktober 2023
Thomas Höhne klärt die brennendsten Fragen rund um Recht und Haftung in Vereinen. Infos und Anmeldung.
WEBINAR STEUERN: Steuerwissen im Verein | 11. Oktober 2023
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Vereinsgovernance und -steuerung für mittlere und große Vereine. Infos und Anmeldung.
WEBINAR STEUERN: Vereine und Abzugsteuer | 7. November 2023
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WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine II | 14. November 2023
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WEBINAR RECHT: Arbeits- und Beschäftigungsformen | 21. November 2023
Markus Zuckerstätter informiert über Verträge, Dienst-verhältnisse und Versicherungsaspekte. Infos und Anmeldung.
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Ehrenamtliche Rechnungsprüfung – wie geht das? Für kleine, mittlere und große Vereine. Infos und Anmeldung.
WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine IV | 5. Dezember 2023
Controlling: Steuern Sie in eine erfolgreiche Zukunft! Infos und Anmeldung.
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