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SAVE THE DATE: Webinare für NPOs und Vereine im Frühjahr 2024
NewsSAVE THE DATE! Programmergänzungen und Details folgen im neuen Jahr.
24. Jänner 2024: GEMEINNÜTZIGKEIT UND STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON SPENDEN mit Barbara Fahringer-Postl und Stefan Schury, BDO | KOSTENLOS FÜR ALLE
21. Februar 2024: VEREINSORGANISATION KOMPAKT – Organe, Statuten, Versammlung etc. im Überblick mit Stefanie Schlögl und Markus Eckhart, strg+V
6. März 2024: HAFTUNG IM VEREIN mit Thomas Höhne
13. März 2024: MEDIENRECHT FÜR NPOs mit Maria Windhager
20. März 2024: GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE VEREINE – die Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Stefanie Schlögl und Markus Eckhart, strg+V
17. April 2024: ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE von Beschäftigungsformen im gemeinnützigen Sektor mit Valentina Bier, LeitnerLeitner / LeitnerLaw
24. April 2024: GRUNDLAGEN DER BUCHFÜHRUNG FÜR GROSSE VEREINE – Bilanz & Gewinn- und Verlustrechnung mit Stefanie Schlögl und Markus Eckhart, strg+V
15. Mai 2024: NPO PLUS: Planungs- und Controllingtools für Vereine und NPOs mit Stefanie Schlögl und Markus Eckhart, strg+V
SAVE THE DATE! Die Anmeldungen sind ab Mitte Jänner möglich.
Wir halten euch am Laufenden.
Frohe Festtage und liebe Grüße,
Judith Mehofer
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NEWS: Weihnachtspaket für Spender:innen stärkt ab 2024 gemeinnützige Organisationen
NewsDennoch braucht es auch in Zukunft gerade bei einer etwaigen Aberkennung höchste Sorgsamkeit und eine Wahrung der Verhältnismäßigkeit in der Vollziehung. Mit dem Finanzministerium (BMF) wurde daher in den Verhandlungen eine laufende Evaluierung vereinbart – konkret im Rahmen des gesetzlich verankerten Spendenarbeitskreises im BMF, in dem unter anderem der Fundraising Verband Austria und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als Dachverbände vertreten sind.
Alles Gute,
euer Stefan
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UPDATE: Aktuelle Infos zum Gemeinnützigkeitspaket
NewsZu den aufgeworfenen Punkten:
Bewertung der im Gesetzespaket vorgesehenen „Strafbestimmungen“
Bereits jetzt können wiederholte schwerwiegende oder fortgesetzte Verstöße gegen die Rechtsordnung zum Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden oder zur Auflösung eines Vereines durch die Vereinsbehörde führen. Bereits nach der geltenden Rechtslage kann die Gemeinnützigkeit von der Steuerbehörde aberkannt werden, wenn wesentliche Mittel für nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Hier gibt es in der Praxis immer wieder Fälle.
Bewertung der fehlenden aufschiebenden Wirkung
Zum Schluss noch ein Blick auf die wichtigen Punkte, die sich durch das Paket positiv verändern werden:
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Alles Liebe,
Stefan Wallner
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NEWS: Energiekostenzuschuss II – Voranmeldefrist bis 2.11. für unternehmerische Bereiche der gemeinnützigen Organisationen
NewsJETZT: Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen für ihre unternehmerisch tätigen Bereiche über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II (EKZ 2) bis 02.11.2023 voranmelden.
Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der darauffolgende Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Alle Infos und FAQs findet ihr hier.
Es sind jene gemeinnützigen Vereine oder sonstigen gemeinnützigen Rechtsträger antragsberechtigt, die Unternehmer im Sinne des UStG sind bzw. hinsichtlich ihrer unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetriebe nicht der Liebhabereivermutung unterliegen. In der Regel ist das jedenfalls der Fall, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.
DEMNÄCHST: Der ergänzende „Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen“ (NPO-EKZ) befindet sich noch in Ausarbeitung. Analog zum EKZ für Unternehmen werden im NPO-EKZ Energiemehrkosten in den Jahren 2022 und 2023 teilweise gefördert. Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab November/Dezember möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Wir werden dazu informieren, sobald die Richtlinien vorliegen.
DAS HEISST: Eine Organisation (Rechtsträger) kann jeweils hinsichtlich ihrer unternehmerischen Teile im EKZ 2 und hinsichtlich ihrer nicht-unternehmerischen Teile (Liebhabereibetriebe) im NPO-EKZ antragsberechtigt sein. Damit unterscheidet sich der NPO-EKZ in Bezug auf die antragsberechtigten Organisationen vom NPO-Unterstützungsfonds.
Gemeinnützige und kirchliche Organisationen sollten daher unbedingt jetzt prüfen, ob sie auf Grund ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des UStG im EKZ für Unternehmen antragsberechtigt sind, um die Voranmeldefrist nicht zu versäumen.
Eine zuverlässige Aussage ist nur bei einer Einzelfallbetrachtung möglich. Hierfür bitte die Steuerberater:in kontaktieren.
Mit lieben Grüßen,
Stefan Wallner
WEBINARE: Recht, Steuern und Finanzen in NPOs und Vereinen
Gemeinsam mit unseren Expert:innen vermitteln wir neues Wissen zu den Themen Recht, Finanzen und Steuern. Kostenlos für Bündnis-Mitglieder! Ein paar Plätze sind noch frei.
Infos und Anmeldung.
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NEWS Gemeinnützigkeitspaket: Meilenstein für den Dritten Sektor Österreichs
NewsDas geduldige Bohren harter Bretter war erfolgreich und es gibt einen echten Durchbruch: Das umfassendste Gemeinnützigkeitspaket der österreichischen Geschichte geht heute in Begutachtung!
Wir feiern somit einen wahren Meilenstein für den Dritten Sektor, denn konkret bedeutet das ab 2024:
Besonders erfreulich ist, dass allen Spendenden für Bildung, Kultur, Sport, Tierschutz, Demokratie und Menschenrechte nun gleichwertige Steuervorteile für ihren Beitrag zum Gemeinwohl ermöglicht werden. Das ist das Ergebnis eines langen, intensiven Verhandlungsprozesses unter äußerst professioneller und offener Federführung des Finanzministeriums.
Wir werden euch unseren Begutachtungstext vorab zukommen lassen. Den Gesetzentwurf, um auch selbst Stellungnehmen zu können, findet ihr unter: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/299
Um alle Details zu klären, organisieren wir sobald klar ist, welche Änderungen nach der Begutachtungsphase noch erfolgen, ein Webinar. Schon jetzt findet ihr alle Informationen zusammengefasst in unserer gemeinsamen PRÄSENTATION und der heutigen Presseaussendung mit dem Fundraising Verband Austria. An dieser Stelle auch Danke für die wunderbare Zusammenarbeit mit Günther Lutschinger im speziellen und allen Bündnisvorständ:innen, die in Sachen Gemeinnützigkeitspaket gelaufen sind!
Auch in Zukunft werden wir eine starke Stimme benötigen, um die Rahmenbedingungen für den Dritten Sektor weiter zu verbessern und uns langfristig für ein gutes Leben für alle Menschen in Österreich einzusetzen – zum Glück wird diese Stimme schon jetzt immer lauter: Wir freuen uns über acht neue Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen und verschiedenster Größe. Willkommen Viva con Agua – Leben mit Wasser, NPO Frauennetzwerk, Elektromobilität Neulengbach, ICARUS – Internationales Zentrum für Archivforschung, KLEINE STADT FARM – Verein zur Förderung des Gemeinwohls, CONCORDIA Sozialprojekte Österreich, FSJ – Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste und ASBÖ – Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.
Schön, dass ihr dabei seid! Wir freuen uns darauf, noch viele weitere Meilensteine mit euch zu feiern.
Bis bald,
euer Stefan
NEUE MITGLIEDER: Acht Organisationen sind neu dabei!
Wir freuen uns über acht neue Mitglieder, mit denen wir in Zukunft #gemeinsamwirksamer sein werden:
Willkommen im Bündnis für Gemeinnützigkeit!
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