Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Grundrechte im Rahmen der EU-Grundrechtecharta einsetzen, können eine Förderung im Rahmen einer aktuelllen Ausschreibung (CHAR-LITI 2023 Call) des „Citizens, Equality, Rights and Values“ Programms (kurz: CERV) der Europäischen Kommission beantragen.

Potentielle Antragsteller:innen sind eingeladen, sich im Rahmen einer Online-Info-Session über Fördermöglichkeiten sowie das Einreichprozedere zu „CHAR-LITI 2023 Call“ zu informieren.


Online-Info-Session (Webex)

zum Call „Sensibilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten für und die Umsetzung der EU-Grundrechtecharta (CHAR-LITI 2023 Call)“

am 16. Februar 2023; 10:00 – 12:30 Uhr


 

Der „CHAR-LITI 2023 Call“ sieht folgende thematische Schwerpunkte vor:

  • Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte (Schwerpunkt der aktuellen Info-Session)
  • Strategische Prozessführung
  • Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des öffentlichen Raums
  • Schutz von Werten und Rechten durch Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen
  • Förderung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)

Der Call ist noch bis 25. Mai 2023 geöffnet. Für die Calls zur Charta sind insgesamt 32 Mio. Euro veranschlagt.
Nähere Informationen finden Sie auf dem „Funding and Tender Opportunities Portal“ der Europäischen Kommission.

 

Weitere Informationen:

EU-Grundrechtecharta

 

Als BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben wir es geschafft im Regierungsprogramm viele langjährige Forderungen des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen zu verankern. Die letzten Jahre waren allerdings geprägt von Krisenmanagement. Die massive Teuerung ist zusätzlich eine neue Herausforderung für gemeinnützige Organisationen. Die Politik ist gefordert.

Es ist jetzt an der Zeit, verlässliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und dem gemeinnützigen Sektor zu etablieren. Im Dialog können wir den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen gut durch die Teuerungskrise bringen und die offenen Punkte im Regierungsprogramm noch im Jahr 2023 umzusetzen!

 

Gute Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert die Umsetzung, der im Regierungsprogramm zugesicherten Verbesserungen für gemeinnützige und Freiwilligen Organisationen. Insbesondere:

  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle Bereiche der Gemeinnützigkeit (Bildung, Erwachsenbildung, Gemeinnützige Körperschaften des Sports, Menschenrechte, UNHCR sowie Förderung der Demokratie, Tierschutzes, Zivilschutz, Denkmalschutz) und Entbürokratisierung des Verfahrens.
  • Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und für gemeinnützige Organisationen vereinfachen.
  • Stärkung des Freiwilligenengagements durch Aufwertung, Auf- und Ausbau der Service- und Koordinierungsleistungen und von Freiwilligenzentren, Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahres, Einheitlichen Versicherungsschutz für Freiwillige (finanziert aus öffentlichen Mitteln) und Verankerung des Freiwilligenbonus in EStG und SVG.
  • Langfristige, valorisierte Förderungen (Verwaltung vereinfachen, Inflation abgelten, Langfristige Sicherheit und Planbarkeit erhöhen)
  • Informationsfreiheitsgesetz (Der Zugang zu Information ist wesentliche Grundlage für die Anwaltschaftliche Tätigkeit von NGOs und auch für ihre Watchdog-Funktion)

 

Teuerung trifft Gemeinnützige hart

Die Inflation hat im Jahr 2022 Rekordhöhen erreicht und wird auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau bleiben. Die Energiepreise sind zudem weit über dem Verbraucherpreisindex. In vielen Fällen war die Bewältigung der Energiekosten bereits 2022 ein wesentliches Problem. Für 2023 ist davon auszugehen, dass sich die Energiekosten im Vergleich zu 2021 nahezu verdreifacht haben werden. Steigerungen von 200 % sind gerade für NPOs existenzgefährdend.

Die umgesetzten bzw. geplanten Regelungen zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung weisen eine schmerzhafte Lücke auf. Unternehmen, unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Organisationen, sowie Privathaushalte werden von den Regelungen umfasst. Nur jene gemeinnützigen Organisationen, die fast ausschließlich von Spenden und freiwilliger Arbeit leben oder an bestehende oft mehrjährige, öffentliche, nicht valorisierte Fördervereinbarungen gebunden sind, erhalten keine Unterstützung. Von dieser Ungerechtigkeit sind auch viele Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT betroffen.

Es kann nicht sein, dass alle Unternehmen und alle privaten Haushalte diese wichtige Unterstützung angesichts der dramatischen Steigerung der Energiekosten erhalten und wesentliche Teile des gemeinnützigen Sektors werden außen vorgelassen

Wir fordern, dass alle gemeinnützigen Organisationen (etwa durch die Übernahme der Definitionen des Corona-NPO-Unterstützungsfonds) in die Förderrichtlinien des Energiekostenzuschusses aufgenommen werden!

 

Die Pandemie und andere Krisen haben in der Krisenbewältigung zu einer engeren Zusammenarbeit geführt. Das gemeinsame Anpacken war gerade in der Pandemie (Testen, Impfen, Krankentransporte, Pflege, soziale Unterstützung) oder in der Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges (humanitäre Hilfe, Unterbringung von Flüchtlingen, Teuerung und beschleunigte Energiewende) auch buchstäblich notwendig.

Diese Entschlossenheit und dieser Kooperationswille ist auch jetzt in der Energie- und Teuerungskrise notwendig!

Auf einer Pressekonferenz am 30. Jänner stellte sich das neue BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vor: Stefan Wallner, neuer BÜNDNIS-Geschäftsführer, sowie die Vorstandsvorsitzende Annemarie Schlack und Peter Kaiser, stv. Vorstandsvorsitzender, präsentierten die neue Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen.

Die Krisen der letzten Jahre zeigen einmal mehr: Ohne die gemeinnützigen Organisationen würden Sozialpolitik und humanitäre Hilfe nicht funktionieren, Klima und Tierschutz hätten keine laute Stimme, Kultur und Sport wären minimales Pflichtprogramm, Menschenrechte und freie Meinungsäußerung noch mehr unter Druck. Um diese Leistungen aufrecht zu erhalten und zu fördern, muss die Regierung ihre Versprechen im Regierungsprogramm umsetzen und dringend auch betroffene gemeinnützige Organisationen in der Teuerungskrise unterstützen.

Der gemeinsame Vorstoß der Organisationen im gemeinnützigen Sektor beeindruckt die Öffentlichkeit: Nicht nur der ORF berichtet im Rahmen der ZIB und der Radionachrichten über das neue BÜNDNIS. Auch Standard, Presse, Kurier und zahlreiche andere Medien greifen unsere Botschaft auf.

 

 

 

Warum wir dieses BÜNDNIS brauchen

Österreich verfügt über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an gemeinnützigen Organisationen. Gemeinnützige Organisationen erfüllen gesellschafts- und demokratiepolitisch wichtige und sozial-karitative Aufgaben. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des gesellschaftlichen Ganzen. Darüber hinaus erbringen sie einen relevanten Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung.

Dieser liegt laut NPO-Institut vorsichtig geschätzt bei mindestens € 10,3 Mrd. Euro an nomineller Bruttowertschöpfung, was ca. 4% des BIP ausmacht. Vorsichtig geschätzt arbeiten 6% aller unselbständig Beschäftigten in NPOs, weitere 2,3 Millionen Menschen – das sind 31% der Bevölkerung – sind in einer Organisation freiwillig tätig.

 

Wer versammelt sich im BÜNDNIS

Diese unverzichtbaren Leistungen müssen gestärkt und geschützt werden. Darum haben wir das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT als die Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen in Österreich gegründet.

13 Verbände (mit über 3000 Mitgliedsorganisationen) und 70 Einzelorganisationen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft – von Umwelt über Menschenrechte bis Inklusion, von Kultur über Soziales bis humanitäre Hilfe – haben sich in diesem Bündnis zusammengeschlossen.

Wir werden die starke Stimme für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen sein und gemeinsam im aktiven Dialog mit der Politik die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen und Freiwilligenarbeit verbessern.

 

Wofür das BÜNDNIS arbeitet

  • bessere rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen
  • zuverlässige Einbindungen der gemeinnützigen Organisationen und Verbände in die Politikgestaltung, von der sie betroffen sind
  • mehr Sichtbarkeit für den gemeinnützigen Sektors und dessen Leistungen für die Gesellschaft
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich

 

Wie das BÜNDNIS arbeitet

  • Wir beobachten und reflektieren Politikgestaltungs- und Gesetzgebungsprozesse auf nationaler und europäischer Ebene
  • Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Mitgliedern, informieren und bieten eine Plattform zum Austausch
  • Wir leisten Öffentlichkeitsarbeit (Website, Newsletter, Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, sonstige Kommunikationsmaßnahmen)
  • Wir organisieren Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Webinare, Kongresse usw.)
  • Wir unterstützen unsere Mitglieder mit Informations- und Beratungsdienstleistungen

 

Ihr möchtet das BÜNDNIS stärken und von Anfang an mitgestalten?

Wir freuen uns über Mitgliedschaftsanfragen von gemeinnützigen und Freiwilligenorganisationen.

Schreibt uns unter: office@gemeinnützig.at

 

Das kommt auf uns zu

Energiekostenzuschuss 2 und Pauschalfördermodell für Kleinunternehmen

Die Bundesregierung hat die Entlastung von Unternehmen durch einen neuen Energiekostenzuschuss im Jahr 2023 beschlossen. Das angekündigte Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstunternehmen steht in den Startlöchern. Die Antragstellung soll im März möglich sein.

 

Energiekostenzuschuss 1: Verlängerung bis Ende 2022

Die bestehende Förderung für Energiemehrkosten von Februar bis September 2022 wird auf das vierte Quartal des Jahres ausgedehnt. Dazu wird es eine eigene Antragsfrist geben.
In Q4/2022 werden in Stufe 1 zusätzlich zu Erdgas, Strom und Treibstoffen noch Wärme/Kälte und Dampf gefördert.

 

Pauschalfördermodell: Unterstützung für kleine Unternehmen

Die Ausarbeitung des Pauschalfördermodells für (auch gemeinnützige) Klein- und Kleinstunternehmen befindet sich in Vorbereitung. Eine Veröffentlichung der Richtlinie ist für Februar geplant. Die Antragstellung soll im März möglich sein.
Gefördert werden können jene Unternehmen, die die Zuschussuntergrenze für den EKZ 1 nicht erreicht haben. Die Fördersumme kann zwischen EUR 300 und EUR 2.400 betragen.
Möglichst effizient sollen kleine Unternehmen über ein automatisiertes Verfahren gefördert werden.

 

Energiekostenzuschuss 2: Planungssicherheit für 2023

Auch heuer wird es einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen geben.
Gute Nachricht für viele gemeinnützige Organisationen, wenn sie unternehmerisch tätig sind: Das Kriterium der Energieintensität von 3 % des Jahresumsatzes entfällt in den Stufen 1 und 2. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Antragstellung & Fristen:

Die Antragstellung für das erste Halbjahr 2023 soll voraussichtlich im Sommer möglich sein, die Antragstellung für das zweite Halbjahr voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024. Die Anträge werden wieder über den Fördermanager des AWS gestellt.

Förderintensität:

Energiemehrkosten werden in Stufe 1 mit 60 Prozent gefördert. Doppelt so viel wie im Vorgängermodell mit 30 Prozent. In Stufe 2 steigt die Förderintensität von 30 auf 50 Prozent.

Förderfähige Mehrkosten:

In Stufe 1 werden Energiekosten, die über dem Durchschnittspreis der Energiekosten 2021 liegen, gefördert. In allen anderen Stufen liegt der Referenzwert beim 1,5-fachen des Durchschnittspreises 2021. Auch hier gibt es eine stärkere Entlastung für Unternehmen als beim Energiekostenzuschuss 1, wo der Referenzwert beim Doppelten des Durchschnittspreises lag.

Energiearten:

In Stufe 1 sind wie im EKZ 1 Erdgas, Strom und Treibstoffe förderfähig. Neu dazu kommen Heizöl sowie direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) sowie Dampf.
Neben Erdgas und Strom gelten Wärme und Kälte (inkl. Fernwärme) im EKZ 2 auch in allen weiteren Stufen als förderfähige Energiearten.

Verbrauchsmenge:

In Stufe 1 sind 100 Prozent der verbrauchten Energiemenge des Jahres 2021 förderfähig. In allen weiteren Stufen soll eine Deckelung der förderfähigen Energiemenge auf 70 Prozent der Menge im Jahr 2021 zum Energiesparen anregen.

Zusatzkriterien:

Für den Energiekostenzuschuss 2 wird es auch Beschränkungen hinsichtlich Gewinnen, Bonuszahlungen und Dividenden geben. Unternehmen werden zusätzlich zu einer Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verpflichtet. Details werden noch ausgearbeitet.

Mit dem EKZ 2 schöpft die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Beihilfenvergabe an Unternehmen aus und möchte damit die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe stärken.
Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet. 16 Millionen Euro wurden bisher an die Unternehmen ausbezahlt.

 

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT setzt sich dafür ein, dass auch Organisationen ohne unternehmerische Tätigkeit in der Teuerungskrise unterstützt werden. Mit den richtigen Maßnahmen gehen wir gemeinsam gestärkt aus der Krise hervor.

 

Der Energiekostenzuschuss I für Unternehmen ist ein neues Förderinstrument der Bundesregierung, um Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Organisationen bei rasant steigenden Energiekosten zu unterstützen. Die Richtlinie ist besonders für gemeinnützige Organisationen schwer zu interpretieren und komplex.

Videokonferenz zur Klärung und zum Austausch

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat daher mit der IGO eine Videokonferenz am 14. Dezember organisiert. Zuständige Expert:innen präsentierten hier den neuen Zuschuss und beantworteten individuelle Fragen Betroffener. Der Austausch trug darüber hinaus zum weiteren Kompetenzaufbau in Bezug auf die Praxis gemeinnütziger Organisationen in den zuständigen Stellen der Verwaltung bei.

Die Aufzeichnung der Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“ findet sich untenstehend im Beitrag.

Vortragende Expert:innen zum Energiekostenzuschuss I

  • DI Franz Neunteufl, Bündnis für Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Organisationen und der Energiekostenzuschuss (Präsentation BGem EKZ)
  • Mag. Lukas Feuchter, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW): Nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen für die praktische Ausgestaltung des EKZ (Präsentation BMAW)
  • Simon Pumberger, MSc, austria wirtschaftsservice (aws): Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? (Präsentation AWS)
  • Dr. Verena Trenkwalder, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und
  • Dr. Karin Kovacs, KPMG: Wie können die unternehmerischen von den nicht-unternehmerischen Bereichen meines gemeinnützigen Vereins / meiner gemeinnützigen Stiftung zuverlässig abgegrenzt werden? Aufgabe und Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen bei der Antragstellung (Präsentation KSW & KPMG)

 

Bündnis für Gemeinnützigkeit – Mitgliederbefragung

Zu Beginn wurden die Ergebnisse einer Befragung unter gemeinnützigen Organisationen zum Energiekostenzuschuss durch Franz Neunteufl, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit und der IGO, präsentiert. Es zeigt sich, dass die meisten Teilnehmer:innen der Befragung damit rechnen, keinen Anspruch auf den Zuschuss zu haben.  Die Energiekosten machen bei zwei von drei Organisationen weniger als 3 % des Produktionswertes aus. Knapp die Hälfte rechnet damit, dass die notwendige Mindestfördersumme von € 2000,- nicht erreicht wird. Zusammengefasst zeigt sich, dass der Energiekostenzuschuss, der besonders als Unterstützung für produzierende Unternehmen konzipiert wurde, den Bedarf gemeinnütziger Organisationen nicht umfassend abdeckt (Präsentation BGem EKZ).

  • Die Betroffenheit von der Teuerung bei NPOs wurden im Herbst 2022 im Rahmen einer Mitgliederbefragung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit erhoben (Ergebnisse Mitgliederbefragung BGem)

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Rechtliche Grundlagen und Rahmen

Lukas Feuchter erläuterte im Namen des BMAW den rechtlichen Rahmen der Förderung. Grundlage ist das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, dieses wiederum beruht auf dem befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission und den Energiebesteuerungsrichtlinien des Europäischen Rates (insbesondere Artikel 17). Mit einem Budget von 1,1 Mrd. € werden besonders energieintensive Unternehmen im Rahmen eines 4-Stufen-Modells gefördert. Gefördert werden Energiemehrmehraufwendungen für eigenen Verbrauch zwischen 1. Februar und 30. September 2022. Förderfähige Energieträger sind Strom, Erdgas, in der Basisstufe auch Treibstoffe. Das Pauschalfördermodell für Organisationen, die unter die Mindestfördersumme von 2.000 € fallen, ist nach wie vor in Vorbereitung. Wichtige Neuigkeit vom Ministerium war, dass es eine Nachfrist für die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss geben wird (Präsentation BMAW)

  • Nachfrist Voranmeldung Energiekostenzuschuss: 16. – 20. Jänner
  • Pauschalmodell für Klein- und Kleinstunternehmen: in Vorbereitung

Austria Wirtschaftsservice – Ablauf Antragsstellung

Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss durch das Austria Wirtschaftsservice. Simon Pumberger erläuterte, wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird und präsentierte auch unterstützende Tools und die wichtigsten Tipps. Startschwierigkeit ist beispielsweise für viele, dass die E-Mail-Adresse der Voranmeldung und jene des Accounts im aws manager übereinstimmen müssen (Präsentation AWS).

Auf der Website des AWS finden sich u.a. (unter Downloads):

  • Anleitung zur Antragsstellung und die vollständige Richtlinie des Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen
  • FAQs und  Infopaket mit Grundlagen zum Energiekostenzuschuss
  • Berechnungshilfen für unterschiedliche Fälle

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer & KPMG – Detailinterpretation

Noch tiefer in die konkrete Praxis ging es abschließend mit Verena Trenkwalder und Karin Kovacs, die ihre (steuer-)rechtliche Expertise einbrachten. Wichtig war beispielsweise die Klärung, welche Organisationen grundsätzlich Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben: Es handelt sich um all jene, die jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Gemeinnützige Organisationen, die steuerrechtlich der Liebhaberei zugeordnet werden, haben hingegen keinen Anspruch. Die Berechnung des „Produktionswertes“ bei nicht-produzierenden Organisationen wurde beschrieben, genauso wie die Aufgaben von Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer:innen bei der Antragsstellung zum Energiekostenzuschuss (Präsentation KSW & KPMG).

Abschließend gab es Raum für individuelle Fragen und einen Austausch, der nicht nur gemeinnützigen Organisationen half, sondern auch den anwesenden Expert:innen die Handlungsrealität im vielfältigen gemeinnützigen Sektor näher brachte.

 

Aufzeichnung 14.12.22: Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“