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Als BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben wir es geschafft im Regierungsprogramm viele langjährige Forderungen des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen zu verankern. Die letzten Jahre waren allerdings geprägt von Krisenmanagement. Die massive Teuerung ist zusätzlich eine neue Herausforderung für gemeinnützige Organisationen. Die Politik ist gefordert.

Es ist jetzt an der Zeit, verlässliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und dem gemeinnützigen Sektor zu etablieren. Im Dialog können wir den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen gut durch die Teuerungskrise bringen und die offenen Punkte im Regierungsprogramm noch im Jahr 2023 umzusetzen!

 

Gute Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert die Umsetzung, der im Regierungsprogramm zugesicherten Verbesserungen für gemeinnützige und Freiwilligen Organisationen. Insbesondere:

  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle Bereiche der Gemeinnützigkeit (Bildung, Erwachsenbildung, Gemeinnützige Körperschaften des Sports, Menschenrechte, UNHCR sowie Förderung der Demokratie, Tierschutzes, Zivilschutz, Denkmalschutz) und Entbürokratisierung des Verfahrens.
  • Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und für gemeinnützige Organisationen vereinfachen.
  • Stärkung des Freiwilligenengagements durch Aufwertung, Auf- und Ausbau der Service- und Koordinierungsleistungen und von Freiwilligenzentren, Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahres, Einheitlichen Versicherungsschutz für Freiwillige (finanziert aus öffentlichen Mitteln) und Verankerung des Freiwilligenbonus in EStG und SVG.
  • Langfristige, valorisierte Förderungen (Verwaltung vereinfachen, Inflation abgelten, Langfristige Sicherheit und Planbarkeit erhöhen)
  • Informationsfreiheitsgesetz (Der Zugang zu Information ist wesentliche Grundlage für die Anwaltschaftliche Tätigkeit von NGOs und auch für ihre Watchdog-Funktion)

 

Teuerung trifft Gemeinnützige hart

Die Inflation hat im Jahr 2022 Rekordhöhen erreicht und wird auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau bleiben. Die Energiepreise sind zudem weit über dem Verbraucherpreisindex. In vielen Fällen war die Bewältigung der Energiekosten bereits 2022 ein wesentliches Problem. Für 2023 ist davon auszugehen, dass sich die Energiekosten im Vergleich zu 2021 nahezu verdreifacht haben werden. Steigerungen von 200 % sind gerade für NPOs existenzgefährdend.

Die umgesetzten bzw. geplanten Regelungen zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung weisen eine schmerzhafte Lücke auf. Unternehmen, unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Organisationen, sowie Privathaushalte werden von den Regelungen umfasst. Nur jene gemeinnützigen Organisationen, die fast ausschließlich von Spenden und freiwilliger Arbeit leben oder an bestehende oft mehrjährige, öffentliche, nicht valorisierte Fördervereinbarungen gebunden sind, erhalten keine Unterstützung. Von dieser Ungerechtigkeit sind auch viele Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT betroffen.

Es kann nicht sein, dass alle Unternehmen und alle privaten Haushalte diese wichtige Unterstützung angesichts der dramatischen Steigerung der Energiekosten erhalten und wesentliche Teile des gemeinnützigen Sektors werden außen vorgelassen

Wir fordern, dass alle gemeinnützigen Organisationen (etwa durch die Übernahme der Definitionen des Corona-NPO-Unterstützungsfonds) in die Förderrichtlinien des Energiekostenzuschusses aufgenommen werden!

 

Die Pandemie und andere Krisen haben in der Krisenbewältigung zu einer engeren Zusammenarbeit geführt. Das gemeinsame Anpacken war gerade in der Pandemie (Testen, Impfen, Krankentransporte, Pflege, soziale Unterstützung) oder in der Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges (humanitäre Hilfe, Unterbringung von Flüchtlingen, Teuerung und beschleunigte Energiewende) auch buchstäblich notwendig.

Diese Entschlossenheit und dieser Kooperationswille ist auch jetzt in der Energie- und Teuerungskrise notwendig!

Der Energiekostenzuschuss I für Unternehmen ist ein neues Förderinstrument der Bundesregierung, um Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Organisationen bei rasant steigenden Energiekosten zu unterstützen. Die Richtlinie ist besonders für gemeinnützige Organisationen schwer zu interpretieren und komplex.

Videokonferenz zur Klärung und zum Austausch

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat daher mit der IGO eine Videokonferenz am 14. Dezember organisiert. Zuständige Expert:innen präsentierten hier den neuen Zuschuss und beantworteten individuelle Fragen Betroffener. Der Austausch trug darüber hinaus zum weiteren Kompetenzaufbau in Bezug auf die Praxis gemeinnütziger Organisationen in den zuständigen Stellen der Verwaltung bei.

Die Aufzeichnung der Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“ findet sich untenstehend im Beitrag.

Vortragende Expert:innen zum Energiekostenzuschuss I

  • DI Franz Neunteufl, Bündnis für Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Organisationen und der Energiekostenzuschuss (Präsentation BGem EKZ)
  • Mag. Lukas Feuchter, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW): Nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen für die praktische Ausgestaltung des EKZ (Präsentation BMAW)
  • Simon Pumberger, MSc, austria wirtschaftsservice (aws): Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? (Präsentation AWS)
  • Dr. Verena Trenkwalder, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und
  • Dr. Karin Kovacs, KPMG: Wie können die unternehmerischen von den nicht-unternehmerischen Bereichen meines gemeinnützigen Vereins / meiner gemeinnützigen Stiftung zuverlässig abgegrenzt werden? Aufgabe und Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen bei der Antragstellung (Präsentation KSW & KPMG)

 

Bündnis für Gemeinnützigkeit – Mitgliederbefragung

Zu Beginn wurden die Ergebnisse einer Befragung unter gemeinnützigen Organisationen zum Energiekostenzuschuss durch Franz Neunteufl, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit und der IGO, präsentiert. Es zeigt sich, dass die meisten Teilnehmer:innen der Befragung damit rechnen, keinen Anspruch auf den Zuschuss zu haben.  Die Energiekosten machen bei zwei von drei Organisationen weniger als 3 % des Produktionswertes aus. Knapp die Hälfte rechnet damit, dass die notwendige Mindestfördersumme von € 2000,- nicht erreicht wird. Zusammengefasst zeigt sich, dass der Energiekostenzuschuss, der besonders als Unterstützung für produzierende Unternehmen konzipiert wurde, den Bedarf gemeinnütziger Organisationen nicht umfassend abdeckt (Präsentation BGem EKZ).

  • Die Betroffenheit von der Teuerung bei NPOs wurden im Herbst 2022 im Rahmen einer Mitgliederbefragung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit erhoben (Ergebnisse Mitgliederbefragung BGem)

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Rechtliche Grundlagen und Rahmen

Lukas Feuchter erläuterte im Namen des BMAW den rechtlichen Rahmen der Förderung. Grundlage ist das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, dieses wiederum beruht auf dem befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission und den Energiebesteuerungsrichtlinien des Europäischen Rates (insbesondere Artikel 17). Mit einem Budget von 1,1 Mrd. € werden besonders energieintensive Unternehmen im Rahmen eines 4-Stufen-Modells gefördert. Gefördert werden Energiemehrmehraufwendungen für eigenen Verbrauch zwischen 1. Februar und 30. September 2022. Förderfähige Energieträger sind Strom, Erdgas, in der Basisstufe auch Treibstoffe. Das Pauschalfördermodell für Organisationen, die unter die Mindestfördersumme von 2.000 € fallen, ist nach wie vor in Vorbereitung. Wichtige Neuigkeit vom Ministerium war, dass es eine Nachfrist für die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss geben wird (Präsentation BMAW)

  • Nachfrist Voranmeldung Energiekostenzuschuss: 16. – 20. Jänner
  • Pauschalmodell für Klein- und Kleinstunternehmen: in Vorbereitung

Austria Wirtschaftsservice – Ablauf Antragsstellung

Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss durch das Austria Wirtschaftsservice. Simon Pumberger erläuterte, wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird und präsentierte auch unterstützende Tools und die wichtigsten Tipps. Startschwierigkeit ist beispielsweise für viele, dass die E-Mail-Adresse der Voranmeldung und jene des Accounts im aws manager übereinstimmen müssen (Präsentation AWS).

Auf der Website des AWS finden sich u.a. (unter Downloads):

  • Anleitung zur Antragsstellung und die vollständige Richtlinie des Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen
  • FAQs und  Infopaket mit Grundlagen zum Energiekostenzuschuss
  • Berechnungshilfen für unterschiedliche Fälle

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer & KPMG – Detailinterpretation

Noch tiefer in die konkrete Praxis ging es abschließend mit Verena Trenkwalder und Karin Kovacs, die ihre (steuer-)rechtliche Expertise einbrachten. Wichtig war beispielsweise die Klärung, welche Organisationen grundsätzlich Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben: Es handelt sich um all jene, die jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Gemeinnützige Organisationen, die steuerrechtlich der Liebhaberei zugeordnet werden, haben hingegen keinen Anspruch. Die Berechnung des „Produktionswertes“ bei nicht-produzierenden Organisationen wurde beschrieben, genauso wie die Aufgaben von Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer:innen bei der Antragsstellung zum Energiekostenzuschuss (Präsentation KSW & KPMG).

Abschließend gab es Raum für individuelle Fragen und einen Austausch, der nicht nur gemeinnützigen Organisationen half, sondern auch den anwesenden Expert:innen die Handlungsrealität im vielfältigen gemeinnützigen Sektor näher brachte.

 

Aufzeichnung 14.12.22: Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“

 

Die Bundesregierung hat für die Kommunen ein Investitionsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro geschnürt. 5 Prozent der gesamten Summe dürfen Gemeinden aufwenden, um gemeinnützige Organisationen bei der Deckung gestiegener Energiekosten zu unterstützen.

Das Investitionsprogramm gliedert sich in zwei Bereiche:

  • 500 Millionen sind für die Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger vorgesehen
  • 500 Millionen sind für kommunale Investitionen vorgesehen, von Ortskernattraktivierungen bis zum neuen Schulhaus. Die Kriterien sind breit gefasst um einen vielseitigen Einsatz der Fördermittel zu ermöglichen.
Gemeinden können gemeinnützige Organisationen bei Energiekosten unterstützen

5 Prozent der Gelder aus dem Investitionsprogramm – also insgesamt 50 Millionen Euro – können an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche zur Deckung gestiegener Energiekosten vergeben werden. Bei Zuschüssen der Gemeinden an Organisationen sind keine Förderungen Dritter für Energiekosten zulässig.

Der Bund stellt 1 Mrd. € für Zweckzuschüsse an die Gemeinden zu Verfügung. Die Mittel teilen sich je zur Hälfte nach den Schlüssel Volkszahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel auf (wie beim KIG 2020).

 

Zur Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen