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Als BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben wir es geschafft im Regierungsprogramm viele langjährige Forderungen des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen zu verankern. Die letzten Jahre waren allerdings geprägt von Krisenmanagement. Die massive Teuerung ist zusätzlich eine neue Herausforderung für gemeinnützige Organisationen. Die Politik ist gefordert.

Es ist jetzt an der Zeit, verlässliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und dem gemeinnützigen Sektor zu etablieren. Im Dialog können wir den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen gut durch die Teuerungskrise bringen und die offenen Punkte im Regierungsprogramm noch im Jahr 2023 umzusetzen!

 

Gute Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert die Umsetzung, der im Regierungsprogramm zugesicherten Verbesserungen für gemeinnützige und Freiwilligen Organisationen. Insbesondere:

  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle Bereiche der Gemeinnützigkeit (Bildung, Erwachsenbildung, Gemeinnützige Körperschaften des Sports, Menschenrechte, UNHCR sowie Förderung der Demokratie, Tierschutzes, Zivilschutz, Denkmalschutz) und Entbürokratisierung des Verfahrens.
  • Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und für gemeinnützige Organisationen vereinfachen.
  • Stärkung des Freiwilligenengagements durch Aufwertung, Auf- und Ausbau der Service- und Koordinierungsleistungen und von Freiwilligenzentren, Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahres, Einheitlichen Versicherungsschutz für Freiwillige (finanziert aus öffentlichen Mitteln) und Verankerung des Freiwilligenbonus in EStG und SVG.
  • Langfristige, valorisierte Förderungen (Verwaltung vereinfachen, Inflation abgelten, Langfristige Sicherheit und Planbarkeit erhöhen)
  • Informationsfreiheitsgesetz (Der Zugang zu Information ist wesentliche Grundlage für die Anwaltschaftliche Tätigkeit von NGOs und auch für ihre Watchdog-Funktion)

 

Teuerung trifft Gemeinnützige hart

Die Inflation hat im Jahr 2022 Rekordhöhen erreicht und wird auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau bleiben. Die Energiepreise sind zudem weit über dem Verbraucherpreisindex. In vielen Fällen war die Bewältigung der Energiekosten bereits 2022 ein wesentliches Problem. Für 2023 ist davon auszugehen, dass sich die Energiekosten im Vergleich zu 2021 nahezu verdreifacht haben werden. Steigerungen von 200 % sind gerade für NPOs existenzgefährdend.

Die umgesetzten bzw. geplanten Regelungen zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung weisen eine schmerzhafte Lücke auf. Unternehmen, unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Organisationen, sowie Privathaushalte werden von den Regelungen umfasst. Nur jene gemeinnützigen Organisationen, die fast ausschließlich von Spenden und freiwilliger Arbeit leben oder an bestehende oft mehrjährige, öffentliche, nicht valorisierte Fördervereinbarungen gebunden sind, erhalten keine Unterstützung. Von dieser Ungerechtigkeit sind auch viele Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT betroffen.

Es kann nicht sein, dass alle Unternehmen und alle privaten Haushalte diese wichtige Unterstützung angesichts der dramatischen Steigerung der Energiekosten erhalten und wesentliche Teile des gemeinnützigen Sektors werden außen vorgelassen

Wir fordern, dass alle gemeinnützigen Organisationen (etwa durch die Übernahme der Definitionen des Corona-NPO-Unterstützungsfonds) in die Förderrichtlinien des Energiekostenzuschusses aufgenommen werden!

 

Die Pandemie und andere Krisen haben in der Krisenbewältigung zu einer engeren Zusammenarbeit geführt. Das gemeinsame Anpacken war gerade in der Pandemie (Testen, Impfen, Krankentransporte, Pflege, soziale Unterstützung) oder in der Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges (humanitäre Hilfe, Unterbringung von Flüchtlingen, Teuerung und beschleunigte Energiewende) auch buchstäblich notwendig.

Diese Entschlossenheit und dieser Kooperationswille ist auch jetzt in der Energie- und Teuerungskrise notwendig!

Die Bundesregierung hat für die Kommunen ein Investitionsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro geschnürt. 5 Prozent der gesamten Summe dürfen Gemeinden aufwenden, um gemeinnützige Organisationen bei der Deckung gestiegener Energiekosten zu unterstützen.

Das Investitionsprogramm gliedert sich in zwei Bereiche:

  • 500 Millionen sind für die Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger vorgesehen
  • 500 Millionen sind für kommunale Investitionen vorgesehen, von Ortskernattraktivierungen bis zum neuen Schulhaus. Die Kriterien sind breit gefasst um einen vielseitigen Einsatz der Fördermittel zu ermöglichen.
Gemeinden können gemeinnützige Organisationen bei Energiekosten unterstützen

5 Prozent der Gelder aus dem Investitionsprogramm – also insgesamt 50 Millionen Euro – können an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche zur Deckung gestiegener Energiekosten vergeben werden. Bei Zuschüssen der Gemeinden an Organisationen sind keine Förderungen Dritter für Energiekosten zulässig.

Der Bund stellt 1 Mrd. € für Zweckzuschüsse an die Gemeinden zu Verfügung. Die Mittel teilen sich je zur Hälfte nach den Schlüssel Volkszahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel auf (wie beim KIG 2020).

 

Zur Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen

 

Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung zur Abfederung der Teuerungskrise bei gemeinnützigen Organisationen 

Die Inflation erreicht Rekordhöhen. Die Energiepreise steigen zudem weit über dem Ver­braucherpreisindex. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, Unternehmen und die Industrie, sondern auch die überwiegende Anzahl aller Non-Profit Organisationen. In einer aktuellen Umfrage des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT (zu den Ergebnissen) gaben 4 von 5 Organisationen an, stark von der Teuerung betroffen zu sein.

Gemeinsam haben wir Vorschläge an die Regierung entwickelt mit zwei notwendigen Maßnahmen für die kurzfristige Unterstützung in der aktuellen Krise und einer Reihe an Vorschlägen zur erforderlichen mittelfristigen und ökologischen Senkung der NPO-spezifischen Inflation.

1. Miteinbezug gemeinnütziger Organisationen in das Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG)

Gemeinnützige Organisationen müssen explizit in die Förderrichtlinien aufgenommen werden und Kriterien an NPOs angepasst werden (beispielsweise Unterstützung ab Energiekosten von 1 % des Umsatzes). Die Laufzeit ist auf 2023 auszuweiten.

2. Die weitere Nutzung des Unterstützungs-Fonds für Non-Profit-Organisationen

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen werden unter die Förderkriterien der ersten, obenstehenden Maßnahme fallen. Zudem ist für viele NPOs auch die allgemeine Teuerung schwer tragbar (für eine Erklärung siehe unten). Wir empfehlen daher darüber hinaus oder anstelle von Maßnahme 1 die Nutzung bzw. Fortführung des Unterstützungs-Fonds für NPOs.
Eine einfache Herangehensweise für eine Anpassung auf die aktuelle Situation wäre die Sachkosten der jeweiligen Organisation aus 2021 heranzuziehen, die durchschnittliche Teuerung (VPI) des Jahres 2022 (bzw 2023) hinzuzurechnen und die Differenz durch den Antiteuerungs-NPO-Fonds zu fördern.
Ein Mindestbetrag von bspw. 1.500 Euro/Jahr könnte für alle (gemeinnützigen) Antragsteller ausgeschüttet werden.

3. Kurz- und mittelfristige Förderung konkreter Projekte für den ökologischen Wandel der Träger des gemeinnützigen Sektors:

  • Umstieg auf Elektro-Mobilität
  • Erhöhung des Öko-Energie-Anteils durch Photovoltaikanlagen
  • Offensive zur energetischen Gebäudesanierung
  • Programm zum Austausch fossiler Heizanlagen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft

Warum sind gemeinnützige Organisationen besonders zu berücksichtigen?

Viele Organisationen werden schon bald nicht mehr die Kraft haben, der Teuerung standzu­halten:

  • Schon heute haben viele Organisationen durch langjährige und teils existenzbedro­hende Förderrückgänge sowie die Konsequenzen von COVID-19 prekäre Finanzierungslagen. Die Teuerungen verschlechtern die Situation weiter.
  • In vielen Fällen gibt es keine Reserven und Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen, da der Aufbau von Rücklagen durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetz­lich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist.
  • Da laufende Einnahmen von den Organisationen in der Regel nicht umgewidmet werden können, haben die Organisationen kaum Möglichkeit, selbst intern gegen­zusteuern.

Gemeinnützige Organisationen erfüllen wichtige Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit. Obwohl sie nicht auf Profit ausgerichtet sind, sind sie darüber hinaus ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft. Ziel von Maßnahmen zur Bewältigung der Teuerungskrise soll es sein, die vielfältige Landschaft der gemeinnützigen Organisationen auch über die Krise hinweg zu erhalten und damit die Basis für die Weiterführung ihrer gesellschaftlichen Rolle während und nach der Teuerungskrise zu legen.

 

Ergebnisse Mitgliederbefragung 27.09.22