NEWS: Energiekostenzuschuss für NPOs

Heute Nacht gab es weißen Rauch über dem Regierungsviertel. Habemus Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen! Das ist ein wichtiger Schritt in dieser ökonomisch herausfordernden Zeit für die meisten Organisationen und ein großer Erfolg für unsere gemeinsame Interessenvertretung. Danke allen, die tat- und vor allem verhandlungskräftig im Sinne der gemeinsamen Sache mitgeholfen haben.
In der Koordinierung haben sich die Regierungsparteien gestern auf die Rahmenbedingungen für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen geeinigt, der am Gemeinnützigkeits- und Freiwilligengipfel bereits angekündigt wurde. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen werden heute im Nationalrat eingebracht und eine parlamentarische Beschlussfassung sollte noch vor der Sommerpause erfolgen.
Es stehen insgesamt € 140 Mio. für dieses Sonderinstrument für unseren Sektor zur Verfügung. Es wird sowohl 2022, der Zeitraum des EKZ1, der für viele von uns nicht offen gestanden ist, als auch 2023 abgedeckt. Über den Sommer wird das BMKÖS Richtlinien erarbeiten. Umsetzen wird wieder in bewährter Weise die AWS – wir werden uns dabei weiter einbringen.

Sobald die Richtlinien und die Abwicklung stehen, werden wir eine Info-Veranstaltung für euch anbieten. Bis dahin bitte Geduld mit Detailfragen. Anträge werden sicher nicht vor Ende September möglich sein.

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Freiwilligengesetz
Nicht ganz so positiv ist unsere Bewertung beim Freiwilligengesetz. Leider wurden die Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, die in der Begutachtung vom BÜNDNIS und vielen Organisationen aus dem Sektor vor allem hinsichtlich der Finanzierung eingebracht wurden, weitgehend ignoriert. Auch hier laufen aktuell die Ausschussberatungen und die Beschlussfassung ist noch vor der Sommerpause im Nationalrat geplant. Wir sind nunmehr in Gesprächen mit dem BMSGPK, um die kritischen Fragen der Umsetzung im Bereich der Freiwilligendienste (fixe Höhe Taschengeld, Refundierung an Einsatzorganisationen und leistungsbezogene Abrechnung) zu klären. We keep you posted.
 
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Hier erwarten wir vor dem Sommer noch einen Ministerratsvortrag, der die Eckpunkte festlegt, und in unmittelbarer Folge die Begutachtung der Gesetzesentwürfe. Die Beschlussfassung ist im Herbst zu erwarten. Inhaltlich sind wir weiterhin an „dem großen Wurf“ dran. Spenden für alle gemeinnützigen Zwecke sollen steuerlich absetzbar werden. Das wird ein riesiger, lange erkämpfter Schritt für den gemeinnützigen Sektor, ein Boost für wesentliche Bereiche unseres Bündnisses, die bisher von der Absetzbarkeit ausgeschlossen waren, und gemeinsam mit anderen Vereinfachungen für die Spendenorganisationen eine große Erleichterung für uns alle. Also bleibt gespannt bis zu unserem nächsten Newsletter, da kommen dann hoffentlich schon erste Details und der Ministerratsvortrag. Wir werden in Abstimmung mit dem Fundraising Verband auch hier Informationsformate anbieten, wenn die Details stehen.

So weit, so gut. Angenehmes, inspirierendes und transpirierendes Arbeiten wünscht,
euer Stefan

 


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