Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung zur Abfederung der Teuerungskrise bei gemeinnützigen Organisationen 

Die Inflation erreicht Rekordhöhen. Die Energiepreise steigen zudem weit über dem Ver­braucherpreisindex. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, Unternehmen und die Industrie, sondern auch die überwiegende Anzahl aller Non-Profit Organisationen. In einer aktuellen Umfrage des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT (zu den Ergebnissen) gaben 4 von 5 Organisationen an, stark von der Teuerung betroffen zu sein.

Gemeinsam haben wir Vorschläge an die Regierung entwickelt mit zwei notwendigen Maßnahmen für die kurzfristige Unterstützung in der aktuellen Krise und einer Reihe an Vorschlägen zur erforderlichen mittelfristigen und ökologischen Senkung der NPO-spezifischen Inflation.

1. Miteinbezug gemeinnütziger Organisationen in das Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG)

Gemeinnützige Organisationen müssen explizit in die Förderrichtlinien aufgenommen werden und Kriterien an NPOs angepasst werden (beispielsweise Unterstützung ab Energiekosten von 1 % des Umsatzes). Die Laufzeit ist auf 2023 auszuweiten.

2. Die weitere Nutzung des Unterstützungs-Fonds für Non-Profit-Organisationen

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen werden unter die Förderkriterien der ersten, obenstehenden Maßnahme fallen. Zudem ist für viele NPOs auch die allgemeine Teuerung schwer tragbar (für eine Erklärung siehe unten). Wir empfehlen daher darüber hinaus oder anstelle von Maßnahme 1 die Nutzung bzw. Fortführung des Unterstützungs-Fonds für NPOs.
Eine einfache Herangehensweise für eine Anpassung auf die aktuelle Situation wäre die Sachkosten der jeweiligen Organisation aus 2021 heranzuziehen, die durchschnittliche Teuerung (VPI) des Jahres 2022 (bzw 2023) hinzuzurechnen und die Differenz durch den Antiteuerungs-NPO-Fonds zu fördern.
Ein Mindestbetrag von bspw. 1.500 Euro/Jahr könnte für alle (gemeinnützigen) Antragsteller ausgeschüttet werden.

3. Kurz- und mittelfristige Förderung konkreter Projekte für den ökologischen Wandel der Träger des gemeinnützigen Sektors:

  • Umstieg auf Elektro-Mobilität
  • Erhöhung des Öko-Energie-Anteils durch Photovoltaikanlagen
  • Offensive zur energetischen Gebäudesanierung
  • Programm zum Austausch fossiler Heizanlagen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft

Warum sind gemeinnützige Organisationen besonders zu berücksichtigen?

Viele Organisationen werden schon bald nicht mehr die Kraft haben, der Teuerung standzu­halten:

  • Schon heute haben viele Organisationen durch langjährige und teils existenzbedro­hende Förderrückgänge sowie die Konsequenzen von COVID-19 prekäre Finanzierungslagen. Die Teuerungen verschlechtern die Situation weiter.
  • In vielen Fällen gibt es keine Reserven und Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen, da der Aufbau von Rücklagen durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetz­lich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist.
  • Da laufende Einnahmen von den Organisationen in der Regel nicht umgewidmet werden können, haben die Organisationen kaum Möglichkeit, selbst intern gegen­zusteuern.

Gemeinnützige Organisationen erfüllen wichtige Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit. Obwohl sie nicht auf Profit ausgerichtet sind, sind sie darüber hinaus ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft. Ziel von Maßnahmen zur Bewältigung der Teuerungskrise soll es sein, die vielfältige Landschaft der gemeinnützigen Organisationen auch über die Krise hinweg zu erhalten und damit die Basis für die Weiterführung ihrer gesellschaftlichen Rolle während und nach der Teuerungskrise zu legen.

 

Ergebnisse Mitgliederbefragung 27.09.22

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit und die IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen werden zu einer starken, unabhängigen Interessenvertretung der organisierten Zivilgesellschaft in Österreich zusammengeführt.

Der neuen Dachorganisation „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ werden knapp 70 große und kleine Nonprofit Organisationen und mehr als ein Dutzend der größten österreichischen Wohlfahrtsträger und Verbände mit weit über 3.000 gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und sozialen Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales, Umwelt, Katastrophenhilfe und Beschäftigung, Inklusion und Kultur angehören.

Für diese spannende Aufgabe und die zukünftige operative Leitung der Organisation suchen wir für unser Büro in Wien eine

Geschäftsführung (m/w/d) – Teilzeit oder Vollzeit

Ihr Aufgabenbereich:

  • Beratung und Unterstützung der Mitglieder des Bündnisses und Gewinnen neuer Organisationen
  • Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Umsetzung der Strategie gemeinsam mit dem Vorstand und dem Bündnisteam
  • Führung des Teams mit derzeit zwei Mitarbeiter:innen
  • Verfassen und Abstimmen von Positionspapieren, Vorschlägen und Stellungnahmen
  • Kaufmännische Verantwortung inkl. Finanzmittelbeschaffung, Ausarbeitung eines mehrjährigen Finanzrahmens und Jahreshaushaltsplans
  • Finalisierung der Rechtsnachfolge der IGO durch die neue Dachorganisation

Ihr Profil:

  • Hohe Kompetenz partizipative Prozesse zu gestalten, Perspektiven einzuholen und Interessen zu bündeln, sowie auf Augenhöhe mit diversen Stakeholdern (Politik, Verwaltung, Medien) zu interagieren
  • Abgeschlossenes Studium (FH oder Universität) und mehrjährige Führungs- und Managementerfahrung in einer NPO, NGO oder vergleichbaren Organisation
  • Erfahrungen mit politischer Interessenvertretung, Lobbying, Public Affairs
  • Sehr gutes betriebswirtschaftliches Know-How
  • Souveränes Auftreten in der Öffentlichkeit und in den Medien

Wir bieten Ihnen:

  • Eine spannende, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit an einer zentralen Schnittstelle von organisierter Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft
  • Hohe gesellschaftliche Wirkung in enger Zusammenarbeit mit einem österreichweiten Netzwerk von Expert:innen
  • Flexible Zeiteinteilung (30 – 40 Wochenstunden), bis zu 50 % Home-Office möglich
  • Ein Jahresgehalt von mindestens brutto 60.000 EUR (Vollzeit), Überzahlung je nach Ausbildung und einschlägiger Vorerfahrung möglich
  • Diese Stelle bieten wir auch in einem Job Sharing Modell an. Wenn Sie sich zu zweit bewerben, dann bitten wir Sie, ein Konzept für dieses Arbeitsmodell beizufügen

 

In Zukunft wollen wir unsere Kräfte bündeln und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 2. September 2022 an unser externes Beratungsunternehmen Ramsebner-Greunz HR Consulting, Frau Mag.a Karin Ramsebner-Greunz, per E-Mail an consulting@ramsebner-greunz.at.

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
    • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
  • Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen
  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

 

Download: Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung 2019-2024

Download: Presseaussendung vom 9. September 2019

„Gemeinnützigkeit“ und „Zivilgesellschaft“ waren zuletzt bei der Regierung nicht besonders hoch im Kurs: vielmehr hagelte es regelmäßig abwertende Kritik („NGO-Wahnsinn“) bis hin zu absurden Unterstellungen („Profitgier“).

Dabei ist der Wert gemeinnützig erbrachter Leistungen für die Gesellschaft unbestritten. Es liegt deshalb auf der Hand zu fordern, dass die Statistik Austria endlich auch die gleichen Kennzahlen über den Non-Profit Sektor erhebt, wie sie das für die Landwirtschaft, die Industrie, den Tourismus und viele andere Branchen tut.

Das ist nur eine der Erwartungen, die das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT an die nächste Regierung richtet, über deren Zusammensetzung Ende September entschieden wird.

Rechtzeitig vor der Wahl, am 9. September, von 17 – 19 Uhr, haben wir deshalb die Parteichefs von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und GRÜNEN eingeladen, unseren Mitgliedern und Unterstützer_innen in der Wiener Urania Rede und Antwort zu stehen. Wir wollen von ihnen wissen, welchen Stellenwert sie ehrenamtlich oder gemeinnützig – das heißt: ohne Gewinnabsicht – erbrachten Leistungen und einer lebendigen Zivilgesellschaft einräumen, sollten Sie Teil der nächsten Regierung sein.

Moderiert wird die Diskussion von dem W24 Redakteur und Moderator Gerhard Koller.